Wer ein neues Haus baut, benötigt natürlich auch neue Fenster. Dazu gibt es inzwischen zwei Fördermöglichkeiten, mit denen der Fenstereinbau geplant werden kann. Durch den Bund und die Kreditanstalt für den Wiederaufbau werden Mittel zur Förderung vom Fenstereinbau zur Verfügung gestellt. Seit dem 1. März 2011 haben sich die Fördermöglichkeiten für Hauseigentürmer noch einmal verbessert.
Fördermöglichkeiten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Im Mittelpunkt der Förderung durch die Behörde stehen dabei insbesondere Maßnahmen zur Dämmung. Diese tragen dazu bei, dass an den Fenstern keine Wärme nach außen dringen kann.
Von Vorteil ist es , wenn dabei ein Energieberater eingeschaltet wird. Mit diesem ist es möglich, die Kosten für den Fenstereinbau zu errechnen. Durch den Energieberater können Bauherren erfahren, wie Sie die Fenster am besten einbauen und somit die Energie optimal ausnutzen. Zudem können Bauherren von dem Energieberater erfahren, welche Fördermittel aktuell gewährt werden.
Eine Gewährung ist durch den Bund, das Land und die Gemeinden möglich. Erfolgen sollte dies auch, wenn es sich um Sanierungsmaßnahmen bei einem Bau handelt. Der Vorteil am Einsatz eines Energieberaters ist die Tatsache, dass eine Förderfähigkeit vorliegen kann.
Zuständig dafür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das auch als BAFA bekannt ist. Dort werden Fördermöglichkeiten für den Fenstereinbau im Rahmen des Programms der Vor-Ort-Beratung gewährt. Es ist mindestens eine Förderung von 300 Euro möglich, die bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus gezahlt werden.
Die KfW-Bankengruppe und die Fördermöglichkeiten vom Fenstereinbau
Von der KfW-Bankengruppe werden gleich mehrere Angebote der Förderung für den Fenstereinbau angeboten. Eine der Fördermöglichkeiten erfolgt im Rahmen des Programms „Wohnraum Modernisieren“, das unter der Programmnummer 141 verzeichnet ist. Gefördert werden dabei Wohnungen, die modernisiert und instand gesetzt werden. Dabei dürfen die Maßnahmen, in deren Rahmen der Fenstereinbau erfolgt, einen Wert von 100.000 Euro nicht überschreiten. Als wichtige Voraussetzung gilt hierbei jedoch, dass die Vorgaben eingehalten werden, die in der EnEV 2009 festgeschrieben wurden.
Ein weiteres Programm der Bankengruppe ist das Programm 430, bei dem es um energieeffizientes Sanieren geht. Bei diesem Programm wird durch die KfW-Bankengruppe ein Zuschuss gewährt. Dies geschieht nur, wenn der Fensteraustausch selbstfinanziert wird. Um dieses Geld zu erhalten ist allerdings des Vorliegen des KfW-Effizienzhausstandards erforderlich. Je nachdem wie hoch dieser Standard liegt, kann dabei eine Zahlung von bis zu 13.125 Euro erfolgen.
Abgerundet werden die Fördermöglichkeiten durch das Programm mit der Nummer 152, das sich den Einzelmaßnahmen widmet, die sich um die energetische Sanierung drehen.
Dann kann ein Kredit mit Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden, wobei es sich auch um Fördermöglichkeiten für den generellen neuen Fenstereinbau handeln kann. Wohngebäude, deren Erbauung vor dem 1.1.1995 erfolgte, können diesen Kredit für den Fenstereinbau beantragen.